Energieberatung
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Energieausweis - Informationen
Die neue Energieeinsparverordnung (EnEV) soll u.a. die Energieausweise für (bestehende) Gebäude und die energetischen Mindestanforderungen für die Modernisierungen, den Umbau, den Ausbau und die Erweiterung bestehender Gebäude regeln.
Wann muss ein Energieausweis ausgestellt werden ?
Energieausweise sollen ausgestellt werden, wenn sich die Eigentumsverhältnisse ändern. Darunter versteht man z. B. den Verkauf eines Gebäudes oder die Vermietung einer Wohnung usw. Daraus ergeben sich auch die Anspruchsberechtigten die eine Vorlage des Energieausweises verlangen können - Käufer und Mieter.
Folgende Fristen gelten für die Vorlage eines Energieausweises:
- Wohngebäude mit einem Baujahr 1965 oder früher - ab 01.07.2008
- alle Bestands-Wohngebäude - ab 01.01.2009
- für Nichtwohngebäude (z.B. öffentliche Gebäude) - ab 01.07.2009
Wenn kein Eigentümerwechsel stattfindet, ein Baudenkmal vorliegt oder ansonsten auch keine Gründe (Umbau, Ausbau usw.) bestehen, gibt es keine Verpflichtung zur Ausstellung eines Energieausweises.
Für Neubauten besteht bereits seit der EnEV 2002 eine prinzipielle Pflicht zur Erstellung eines Energieausweises im Rahmen der Errichtung.
Wie sieht der Energieausweis aus – welche Varianten gibt es ?
Der Energieausweis soll zu folgenden Sachverhalten Auskunft geben:
- das "Energielabel" (ähnlich wie z.B. bei Kühlschränken)
- Vergleichswerte (z.B. zu Passivhäusern oder zu neu errichteten Gebäuden)
- Modernisierungsempfehlungen
Bis auf wenige Ausnahmen können für Bestandsgebäude Energieausweise sowohl auf der Grundlage des ingenieurmäßig berechneten Energiebedarfs (Bedarfsausweis) als auch auf Grundlage des gemessenen Energieverbrauchs (Verbrauchsausweis) erstellt werden. Der Bedarfsausweis soll verbindlich vorgeschrieben werden bei Gebäuden mit bis zu 4 Wohneinheiten und einem Baujahr bis 1977 und im Falle von Modernisierungen an Gebäuden, die mit öffentlichen Mitteln gefördert werden (z.B. KfW-Programmen).
Wie lange gilt ein Energieausweis ?
Der Energieausweis soll 10 Jahre gültig sein, wenn keine Gründe entstehen einen neuen Ausweis ausstellen zu müssen. Der Verbrauchsausweis müsste demnach jedes Jahr neu erstellt werden, wenn sich z.B. der Durchschnittswert der letzten Jahre ändert oder Witterungseinflüsse oder Leerstand neu bewertet werden müssen. Zudem kann bei Gebäuden, bei denen eine energetische Modernisierung durchgeführt wird ein Bedarfsausweis zweckmäßig sein, da Verbrauchsdaten erst nach Jahren vorliegen und durch einen Bedarfsausweis beispielsweise ein Renditeobjekt zeitnah als energetisch günstig ausgewiesen werden kann und somit leichter zu vermieten wäre.
Gern beraten wir Sie in einem persönlichen Gespräch über Ihre persönlichen, individuellen Energieeinsparmöglichkeiten an Ihrer Immobilie.
Tel.: 04161 / 55151
Fax: 04161 / 600629
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